SMART-METER: Der neuste Volksbetrug! Menschen werden über die gesundheitlichen Nebenwirkungen gar nicht informiert, geschweige denn von der "verdeckten Abzocke"; kein Wort erfahren sie über die Lebensgefährlichkeit oder geringe Haltbarkeit der Smart-Zähler. Stromversorger / Netzbetreiber betreiben vorsätzlich Fehl- und Desinformation!
Bitte, informieren Sie sich selbst! Stellen Sie in Frage!

 

http://stop-smartmeter.at/index.html

 

http://bewusst.tv/hol-dir-deine-macht-zurueck-smartmeter-ade/

 

Noch ein wichtiger Hinweis für alle Menschen, die glauben, Handys seien harmlos:

http://www.agb-antigenozidbewegung.de/images/documents/mobilfunkbroschuere.pdf

Als Dokumentarfilm "Mobilfunk - die verschwiegene Gefahr"

https://www.youtube.com/watch?v=DrFCIdb8c0E

Als Dokumentarfilm zur Warnung vor der kommenden Verstrahlung durch 5-G:

https://www.youtube.com/watch?v=8Uka_S-vahI&app=desktop

 

Nach der EU-Ver-Ordnung der hochtoxischen Sparlampen (Quecksilberdampf, s. dazu aus dem Mainstream: https://www.youtube.com/watch?v=ihbEv21ZfnM) will EU gesundheitsgefährdende SMART-Zähler in alle Haushalte einführen!!! 

Aus aktuellem Anlass bitte die Stromversorger anschreiben

 

Hier zwei Musterbriefe:

 

 

An den Stromversorger, z. Hd. Direktor / Geschäftsführer

 

Betr. Gefährlichkeit sog. „Smartmeter“, die pulsiert strahlen

 

Musterstadt, den  ......2019

 

Sehr geehrte/r Herr / Frau / Dr. .....

 

Meine telefonische und mailische Anfrage bzgl. der Verweigerung von Smartzählern blieb bislang von Ihren Bediensteten unbeantwortet, der Ernst der Lage wird oft verkannt, wenn es um pulsiert strahlende „SMART-Zähler“ bzw. „Energybox“ geht.

 

Wie im Fall von „Sparlampen“, den hochtoxischen, quecksilberhaltigen „Energiesparlampen“, wurden die Auflagen von gesundheitsrelevanten Untersuchungen für den „Smart-Zähler“ überhaupt NICHT erfüllt, trotzdem per „EU-Verordnung“ (Richtlinie 2006/32/EG) durchgesetzt.

 

In diesen Verordnungen geht es ausschließlich um wirtschaftlich-technisch-politische Interessen, NIEMALS um die Gesundheit der Verbraucher, geschweige denn um das Wohl der Menschen.

 

Es existiert KEINE Unbedenklichkeitsbeurteilung und trotz Kenntnis der hohen Strahlungsintensität werden weiter Smart-Zähler / Energyboxen eingebaut.

 

Da der „Smartmeter“ nur Konzerninteressen dient, wie damals die von der EU begünstigte „Sparlampe“ (Zwischenlagerung von hochtoxischen Quecksilbermüll in EU-Haushalte) sowie es niemals um die Belange und gesundheitlichen Schutz von Verbrauchern ging, desgleichen wird hier mit den extrem strahlenden „Smartmetern“ zulasten menschlicher Gesundheit verfahren.

 

Mit anderen Worten: Es wird das „zeitnah-exakte Ablesen“ sowie „Energieeinsparung“ und „Versorgungssicherheit“ vorgetäuscht, um andere Interessen geltend zu machen, wobei gesundheitliche Aspekte sträflich vernachlässigt werden bzw. der „Gesetzgeber“ als Handlanger der (Atom-)Lobby agiert, wie es sich leider auch auf allen Wirtschaftssektoren mit ALLEN Dingen aus dem militärisch-industriellen Komplex verhält (s. Monsanto, Glyphosate & Co).

 

Für Mich als Ihr Strom-Kunde heißt es: Ich dürfte von Ihnen als verantwortungsvoller

Geschäftsvorsitz den Schutz Ihrer Kunden vor diesen strahlenden Gerätschaften erwarten, bzw. ein Bemühen Ihrerseits dank Einfluss auf „höherer Ebene“ (z. B. Stadtrat, Oberbürgermeister) zum Schutz der Menschen einzusetzen.

 

Bitte geben Sie mir kurzfristig eine Rückmeldung zu diesem Thema. 

 

Mit besten Dank für Ihre Bemühungen

 

 

 

    Anderes Beispiel:

 

 

Betreff: Ablehnung von Montage und Inbetriebnahme eines „Smartmeter“ oder Intelligenten Messgerätes für Stromzähler 123456789...

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich gebe Ihnen als Stromkunde bekannt, das ich keine Montage und Inbetriebnahme eines „Intelligenten Messgeräts“ („Smartmeter“), in welcher Bauart und Ausführung auch immer, für den Elektroversorger-Anschluss zu meinem Haus/Wohnung wünsche.

 

Smartmeter stellen für mich ein beträchtliches Datenschutz- und Sicherheitsrisiko dar, sowie auch ein potentielles Gesundheitsrisiko (je nach Art der Datenübertragung). Der Einbau eines Smartmeters ist ein erheblicher Eingriff und eine Verletzung der Privatsphäre, die verfassungsrechtlich per Grundrecht und Grundgesetz geschützt ist.

 

Ebenso ist mein Recht und das meiner Familie, auf körperliche Unversehrtheit durch Art. 2 Abs. 2 GG sichergestellt.

 

Zahlreiche Studien in der ganzen Welt haben nachgewiesen, dass der

verursachte Elektrosmog über dem Vielfachen eines Handys liegt und durch die Leitungen im ganzen Haus verteilt und sogar verstärkt wird.

 

Die gesetzlichen Regelungen auf die Sie sich beziehen sind dementsprechend nichtig bzw. den Grundgesetz untergeordnet.

 

Durch den Einbau dieser extrem gesundheitsgefährden Smartmeter machen Sie sich und Ihre Erfüllungsgehilfen dann nach § 223 bis § 231 StGB strafbar.

 

Mögen Sie diese Mahnung ernst nehmen.

 

 

 

 



 

Probleme mit E-Smog? Gerne berate ich Sie:

Tel. 0228 - 5348585

Druckversion | Sitemap
Energie, Wellness & mehr